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Abrechnung der Architektenleistung

Der Architekt ist nach dem Architektengesetz an eine Abrechnung seiner Leistungen auf Basis der HOAI gebunden. Der Honorarsatz für ein Einfamilienhaus beträgt etwa 10-12% der Nettobausumme. Jeder der 9 Leistungsphasen, die auch unabhängig voneinander beauftragt werden können, wird ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthonorarvolumens zugeteilt.

Neben den Grundleistungen, die in der HOAI genau beschrieben sind, gibt es auch sogenannte Besondere Leistungen, die im Falle einer Beauftragung in der Regel gesondert vergütet werden.

 

Beauftragung von Fachingenieuren

Vermessungsingenieur und Statiker sind grundsätzlich Bestandteil eines Neubauvorhabens. Der Lageplan für das Baugesuch und die Einmessung des Gebäudes auf dem Grundstück müssen durch den Vermessungsingenieur erfolgen, die Statik und die dazugehörigen Schal- und Bewehrungspläne dürfen nur vom Statiker erstellt werden.

Das Honorar des Vermessungsingenieurs liegt in Abhängigkeit von der Bausumme etwa bei 1.500 – 2.000 , das des Statikers etwa bei 3.000 - 4.000 . Des weiteren braucht inzwischen jede Baustelle eine „Sigeko“ (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) - Die Kosten liegen beim Einfamilienhaus etwa bei 1000 .

Für die weiteren Fachplanungen (Elektro, Heizung, Sanitär) gibt es grundsätzlich zwei gängige Ansätze: Entweder die Planung läuft ebenfalls über Fachingenieure, deren Honorar sich etwa bei 15 - 20% der späteren Ausführungskosten des entsprechenden Gewerks bewegt, oder die Planung erfolgt durch einen „Handwerker des Vertrauens“. Dieser übernimmt die Planung und erstellt ein Leistungsverzeichnis (LV). Die weitere Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch den Architekten. Erhält der „Handwerker des Vertrauens“ den Auftrag, wird die Planungsleistung nicht vergütet. Wird die Ausführung an einen Konkurrenten vergeben, erhält der planende Handwerker ein Honorar in Höhe von etwa 3,5 - 5 % des Auftragsvolumens.

Auch wenn diese zweite Variante zunächst günstiger erscheint muss von Fall zu Fall abgewogen werden. Die Planungen der Fachingenieure sind meist effektiver und eine neutrale Ausschreibung führt oft zu besseren Preisen.

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