Der Architekt im Bauprozess
Die Arbeit des Architekten bei der Planung und
Erstellung eines Gebäudes gliedert sich in 9 sogenannte Leistungsphasen.
Diese sind in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
genau beschrieben. Vor allem zu Beginn einer
Bauplanung ist eine gute Zusammenarbeit von Bauherren und Architekten für
das Gelingen des Projekts sehr wichtig. Wenn der Bauherr sich im klaren
darüber ist, was sein Haus leisten soll, kann der Architekt versuchen eine
Vision zu formulieren, die dann auch umgesetzt werden kann.
Nach der Grundlagenermittlung,
also der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Baugrundstücks, den
rechtlichen, geographischen, ökonomischen Voraussetzungen und dem
Anforderungskatalog des Bauherren kann der
Architekt einen Vorentwurf
erstellen.
Auf Basis dieser Vorplanung, die in der
Regel neben den wichtigsten skizzenhaften Zeichnungen (Grundrisse,
Schnitt/e, evtl. Hauptansicht/en) schon versucht einen Charakter des
zukünftigen Gebäudes aufzuzeigen wird der Entwurf
in Abstimmung mit dem Bauherren in seiner endgültigen Fassung erarbeitet.
Hierbei halte ich die Erstellung eines Modells für ein sehr wichtiges
Element. Was hierbei entsteht bestimmt das spätere Haus. Wenn jetzt auch
schon etwas genauer auf die zu erwartenden Baukosten geachtet wird, weis
man, was auf einen zukommt.
Steht der Entwurf fest, erstellt der Architekt die Unterlagen für die
Genehmigung des
Bauvorhabens. Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:
•
Das klassische
Baugesuch:
die Bearbeitung bei der Genehmigungsbehörde dauert etwa 2 Monate, die
Genehmigungskosten liegen je nach Größe und der Anzahl etwaiger
Befreiungen bei etwa bei 1.000
€
und es bietet höhere Rechtssicherheit im Gegensatz zum:
•
Kenntnisgabeverfahren,
der vereinfachten Form. Die zu erstellenden Pläne und Berechnungen
entsprechen denen des Baugesuches, der Architekt bestätigt die
Übereinstimmung der Planung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen
und 2 Wochen nach Einreichung kann mit dem Bau begonnen werden. Auch die
Gebühren liegen mit etwa 200
€
niedriger als beim Baugesuch. Werden jedoch Befreiungen vom Bebauungsplan
beantragt, entstehen auch hier höhere Genehmigungskosten. |