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Der Architekt im Bauprozess

Die Arbeit des Architekten bei der Planung und Erstellung eines Gebäudes gliedert sich in 9 sogenannte Leistungsphasen. Diese sind in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure genau beschrieben. Vor allem zu Beginn einer Bauplanung ist eine gute Zusammenarbeit von Bauherren und Architekten für das Gelingen des Projekts sehr wichtig. Wenn der Bauherr sich im klaren darüber ist, was sein Haus leisten soll, kann der Architekt versuchen eine Vision zu formulieren, die dann auch umgesetzt werden kann.

Nach der Grundlagenermittlung, also der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Baugrundstücks, den rechtlichen, geographischen, ökonomischen Voraussetzungen und dem Anforderungskatalog des Bauherren kann der Architekt einen Vorentwurf erstellen. Auf Basis dieser Vorplanung, die in der Regel neben den wichtigsten skizzenhaften Zeichnungen (Grundrisse, Schnitt/e, evtl. Hauptansicht/en) schon versucht einen Charakter des zukünftigen Gebäudes aufzuzeigen wird der Entwurf in Abstimmung mit dem Bauherren in seiner endgültigen Fassung erarbeitet. Hierbei halte ich die Erstellung eines Modells für ein sehr wichtiges Element. Was hierbei entsteht bestimmt das spätere Haus. Wenn jetzt auch schon etwas genauer auf die zu erwartenden Baukosten geachtet wird, weis man, was auf einen zukommt. Steht der Entwurf fest, erstellt der Architekt die Unterlagen für die Genehmigung des Bauvorhabens. Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:

Das klassische Baugesuch: die Bearbeitung bei der Genehmigungsbehörde dauert etwa 2 Monate, die Genehmigungskosten liegen je nach Größe und der Anzahl etwaiger Befreiungen bei etwa bei 1.000 und es bietet höhere Rechtssicherheit im Gegensatz zum:

Kenntnisgabeverfahren, der vereinfachten Form. Die zu erstellenden Pläne und Berechnungen entsprechen denen des Baugesuches, der Architekt bestätigt die Übereinstimmung der Planung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen und 2 Wochen nach Einreichung kann mit dem Bau begonnen werden. Auch die Gebühren liegen mit etwa 200 niedriger als beim Baugesuch. Werden jedoch Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt, entstehen auch hier höhere Genehmigungskosten.

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