Sollte sich eine Planung mehr als nur
in kleinen Details vom Bebauungsplan lösen,
empfiehlt es sich eine
Bauvoranfrage vorzuschalten, um die
Genehmigungsfähigkeit auszuloten.
Genehmigungspläne (Grundrisse,
Schnitt, Ansichten) werden im Maßstab 1:100 erstellt und enthalten die
Hauptabmessungen des Gebäudes. Sie sind keine Pläne nach denen
schon gebaut werden könnte. Bestandteil einer
Baugenehmigung ist ein amtlicher Lageplan, den in der Regel ein
Vermessungsbüro erstellt. Zusammen mit der späteren Einmessung des
Gebäudes auf das Baugrundstück entstehen hierfür
Kosten von etwa 1.200 €.
Während sich die Baubehörde mit der Genehmigung beschäftigt, läuft in
der Regel schon die Arbeit in der nächsten Leistungsphase, der
Ausführungsplanung.
Ausführungspläne oder auch Werkpläne
werden im Maßstab 1:50 erstellt. Nach ihnen
wird gebaut. Sie enthalten alle Angaben zu
Maßen, Materialien, Konstruktionsprinzipien. Für wichtige Bereiche des
Gebäudes werden auch Detailpläne
in größeren Maßstäben angefertigt
Ausführungspläne gibt es mindestens in zwei Fassungen: die des
Architekten und die des Statikers, der spätestens jetzt hinzugezogen werden
muss. Statikerpläne sind die so genannten
Schalungspläne und Bewehrungspläne, nach denen der Rohbau erstellt wird.
Weitere Fachingenieure oder Fachplaner erstellen meist ihre eigenen Pläne
(Sanitärplaner, Heizungsplaner, Elektroplaner,...).
Nach Erstellung der Werkpläne, der Abstimmung mit den Fachplanern und der
Festlegung der Details werden die Arbeiten getrennt nach Gewerken (z.B.
Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Fensterbauarbeiten,
Heizungsbauarbeiten,...) ausgeschrieben und vergeben: für die
Ausschreibung
stellt der Architekt
Leistungsverzeichnisse auf, die die auszuführenden Arbeiten genau
beschreiben und die ermittelten Mengen enthalten. Auf
Basis dieser Leistungsverzeichnisse werden mehrere Firmen zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert. |