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Sollte sich eine Planung mehr als nur in kleinen Details vom Bebauungsplan lösen, empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage vorzuschalten, um die Genehmigungsfähigkeit auszuloten.

Genehmigungspläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) werden im Maßstab 1:100 erstellt und enthalten die Hauptabmessungen des Gebäudes. Sie sind keine Pläne nach denen schon gebaut werden könnte. Bestandteil einer Baugenehmigung ist ein amtlicher Lageplan, den in der Regel ein Vermessungsbüro erstellt. Zusammen mit der späteren Einmessung des Gebäudes auf das Baugrundstück entstehen hierfür Kosten von etwa 1.200 . Während sich die Baubehörde mit der Genehmigung beschäftigt, läuft in der Regel schon die Arbeit in der nächsten Leistungsphase, der

 

Ausführungsplanung.

 

Ausführungspläne oder auch Werkpläne werden im Maßstab 1:50 erstellt. Nach ihnen wird gebaut. Sie enthalten alle Angaben zu Maßen, Materialien, Konstruktionsprinzipien. Für wichtige Bereiche des Gebäudes werden auch Detailpläne in größeren Maßstäben angefertigt Ausführungspläne gibt es mindestens in zwei Fassungen: die des Architekten und die des Statikers, der spätestens jetzt hinzugezogen werden muss. Statikerpläne sind die so genannten Schalungspläne und Bewehrungspläne, nach denen der Rohbau erstellt wird. Weitere Fachingenieure oder Fachplaner erstellen meist ihre eigenen Pläne (Sanitärplaner, Heizungsplaner, Elektroplaner,...). Nach Erstellung der Werkpläne, der Abstimmung mit den Fachplanern und der Festlegung der Details werden die Arbeiten getrennt nach Gewerken (z.B. Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Fensterbauarbeiten, Heizungsbauarbeiten,...) ausgeschrieben und vergeben: für die

 

Ausschreibung

 

stellt der Architekt Leistungsverzeichnisse auf, die die auszuführenden Arbeiten genau beschreiben und die ermittelten Mengen enthalten. Auf Basis dieser Leistungsverzeichnisse werden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

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